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   OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93   

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https://dejure.org/1994,2798
OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93 (https://dejure.org/1994,2798)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.1994 - 24 U 737/93 (https://dejure.org/1994,2798)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 1994 - 24 U 737/93 (https://dejure.org/1994,2798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen Streitgenossen - Haftung von Arzt und Hebamme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1278
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    a) Ein Teilurteil darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1987, 441 ).

    Unter diesen Umständen war das Teilurteil gegen die Beklagte zu 2 nicht von der Entscheidung über die Klage gegen den Beklagten zu 1 unabhängig und durfte nicht erlassen werden (vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1991, 2699 und 1992, 511; Vollkommer bei Zöller aaO § 301 RdNr. 7).

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    d) War die Beklagte zu 2 von ihrer Ausbildung her befähigt, eine Schulterdystokie (ggf. mit einem großen Dammschnitt) zu überwinden, und im Notfall hierzu auch berechtigt, können die Beweislastgrundsätze für eine Anfängeroperation (vgl. BGHZ 88, 248 und NJW 1985, 2193 ) nicht angewendet werden.
  • BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83

    Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    d) War die Beklagte zu 2 von ihrer Ausbildung her befähigt, eine Schulterdystokie (ggf. mit einem großen Dammschnitt) zu überwinden, und im Notfall hierzu auch berechtigt, können die Beweislastgrundsätze für eine Anfängeroperation (vgl. BGHZ 88, 248 und NJW 1985, 2193 ) nicht angewendet werden.
  • OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92

    Scheiden-Damm-Schnitt; Dammschnitt; Geburt; Behandlungsfehler; Arzt;

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Das Unterlassen einer vorgeschriebenen Schutz- und Sicherungsmaßnahme - wie hier des entlastenden Dammschnittes - ist als ursächlich für den infolge Verwirklichung der Gefahr eingetretenen Schaden anzusehen, wenn sie allgemein geeignet wäre, den Schaden abzuwenden (vgl. OLG Bremen VersR 1979, 1061 = AHRS 6510/16; OLG Oldenburg VersR 1993, 1235 m. Anm. Gaisbauer VersR 1994, 432).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Diese setzt lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit voraus (vgl. BGH VersR 1994, 52 ).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Vielmehr müßte ein Fehlverhalten vorliegen, das aus objektiver Sicht bei Anlegung des für eine Hebamme maßgeblichen Ausbildungs- und Wissensstandes nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler der behandelnden Hebamme schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. zur Arzthaftung BGH NJW 1988, 2949 ).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Unter diesen Umständen war das Teilurteil gegen die Beklagte zu 2 nicht von der Entscheidung über die Klage gegen den Beklagten zu 1 unabhängig und durfte nicht erlassen werden (vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1991, 2699 und 1992, 511; Vollkommer bei Zöller aaO § 301 RdNr. 7).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Die Entscheidung des Reststreits darf nicht eine Vorfrage für den Teilstreit umfassen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1053 ).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 143/79

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Teilurteil

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Es ist ferner nicht ersichtlich, inwiefern das Teilurteil geeignet sein sollte, den Rechtsstreit zu vereinfachen oder zu beschleunigen; das Gegenteil war zu erwarten (vgl. BGHZ 77, 306).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    a) Ein Teilurteil darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1987, 441 ).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    Den Entscheidungen des BGH in NJW-RR 1992, 253, 254 und NJW 1999, 1035 (vgl. ferner OLG München, NJW-RR 1994, 1278 f.) ist schließlich mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass es einem Teilurteil gegen einen einfachen Streitgenossen schon entgegensteht, wenn eine hinsichtlich des verbleibenden Teils relevante Tatsachenfrage auch für den entschiedenen Teil relevant werden kann, sei es auch erst durch eine abweichende Beurteilung der Sach- und Rechtslage in der höheren Instanz.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Das gilt auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (Senatsurteil vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98 - aaO; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02 - ZIP 2003, 594; vgl. auch OLG München, NJW-RR 1994, 1278 f.; LG Köln, MDR 2001, 232 mit Anm. von E. Schneider; Stein/Jonas/Leipold, 21. Aufl., § 301 Rn. 8; Zöller/ Vollkommer, 24. Aufl., § 301 Rn. 4, 7).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 39/03

    Abweisung der Amtshaftungsklage gegen einen Chefarzt einer Universitätsklinik

    Dies gilt auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (vgl. Senatsurteile vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03 - und vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98 - aaO; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02 - ZIP 2003, 594; vgl. auch OLG München, NJW-RR 1994, 1278 f.; LG Köln, MDR 2001, 232 mit Anmerkung von E. Schneider; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 301 Rdn. 4, 7).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.1994 - 6 U 118/94   

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https://dejure.org/1994,6606
OLG Frankfurt, 12.09.1994 - 6 U 118/94 (https://dejure.org/1994,6606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.1994 - 6 U 118/94 (https://dejure.org/1994,6606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 1994 - 6 U 118/94 (https://dejure.org/1994,6606)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 445
  • BB 1995, 847
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 56/08

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

    Dazu kann die Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß Schreiben vom 11.12.2007 - auch wenn dieses den Antragsgegner-Vertretern rechtzeitig innerhalb der Vollziehungsfrist zugegangen sein sollte, was streitig ist - nicht gezählt werden (vgl. Senat, Urt. v. 26.02.1987, GRUR 1987, 853; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 445; Bernecke, a.a.O., Rn. 222; s.a. OLG Dresden NJW-RR 2003, 1721, wonach selbst die Zustellung der einstweiligen Verfügung durch eigenes Einschreiben/Rückschein nicht genügt).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13

    Vollziehung der im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

    2 Die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung setzt die formalisierte, urkundlich belegte Bekundung des Willens zur zwangsweisen Durchsetzung des Titels durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner voraus (vgl. allgemein hierzu Senat WRP 1995, 45, 46; BGH GRUR 1993, 418).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 6 U 90/12

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen Versäumung der

    Hierzu ist regelmäßig die Zustellung der Verfügung im Parteibetrieb an den Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners erforderlich (vgl. Senat WRP 1995, 45; WRP 2002, 334; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Rdz. 37 Zu Kap. 57 m.w.N.), an der es hier fehlte.
  • LG Berlin, 16.08.2007 - 27 O 71/06
    Die Übersendung einer Abschrift des Sitzungsprotokolls vom 16. August 2007 mit dem daraus ersichtlichen Tenor reichte für die Vollziehung nicht aus; insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 12.9.1994, WRP 1995, 45) verwiesen.
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